Haushaltspflege

Wichtige Themen aus dem Bereich Haushaltspflege

Detergenzienverordnung

Die Europäische Kommission hat im April 2023 ihren Vorschlag für eine neue Verordnung über Detergenzien und Tenside veröffentlicht. Damit würden sehr arbeitsintensive, zusätzliche Anforderungen an die Hersteller von Detergenzien gestellt werden, ohne dass hierfür Aufwand und Nutzen bewertet worden sind. Dem großen zusätzlichen Aufwand hat die Europäische Kommission zwar begrüßenswerte, in Bezug auf die Verringerung der Arbeitsbelastung aber vernachlässigbare Vereinfachungen gegenübergestellt.

Die erste Lesung im Europäischen Parlament (EP) ist im Februar 2024 abgeschlossen worden. Die Beratungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union („Rat“) dauern an. Mehr erfahren

„Die überarbeitete Verordnung, wie vom Parlament verabschiedet, ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg hin zu nachhaltigeren Detergenzien! Damit schützen wir nicht nur Umwelt und Verbraucher, sondern Hersteller erhalten gleiche Wettbewerbsbedingungen, um Nachhaltigkeit besser zu fördern. Zudem wurden Überschneidungen mit anderen Rechtsvorschriften beseitigt.“

Manuela Ripa, MdEP

Einstufung/Kennzeichnung/Verpackung

Zur Änderung der Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung („CLP“: Classification, Labelling and Packaging) (EG) Nr. 1272/2008 einigten sich das Europäische Parlament (EP), die Mitgliedstaaten der Europäischen Union („Rat“) und die Europäische Kommission auf einen Kompromiss-Text, der im Dezember 2023 vom Rat im Internet in englischer Sprache veröffentlicht worden ist.  Mehr erfahren

Neue Vorschriften wird es u.a. geben für: 

  • Kennzeichnungsetiketten
    u. a. Mindestschriftgröße, Schrift- und Hintergrundfarbe.
  • Werbung
    für als gefährlich eingestufte Gemische.

Die Änderungsverordnung wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2024 veröffentlicht. Für neue Vorschriften sind Übergangsfristen von 18 bzw. 24 Monaten und zusätzlich eine Abverkaufsfrist von 24 Monaten vorgesehen.

Ökodesign-Verordnung

Auf Grundlage der noch nicht in Kraft getretenen „Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte“ (Ecodesign Regulation for Sustainable Products, ESPR) sollen künftig in der Europäischen Union (EU) für zahlreiche physische Waren Ökodesign-Anforderungen festgelegt werden. Bisher gelten in der EU Anforderungen an das Ökodesign energieverbrauchsrelevanter Geräte. Nach dem Grundsatz „nachhaltige Produkte sind die Norm in der EU“ plant die Europäische Kommission, bis zum Jahr 2030 für zunächst 30 Produktgruppen Ökodesign-Anforderungen festzulegen. Zu diesen Produktgruppen können auch Detergenzien zählen. Mehr erfahren

  • 30 Produktgrupen
    Bis zum Jahr 2030 sollen für zunächst 30 Produktgruppen Ökodesign-Anforderungen festgelegt werden
  • Digitaler Produktpass
    Möglicherweise wird ein sogenannten digitaler Produktpass für Detergenzien und Ökodesign-Anforderungen vorgeschrieben

Mit dem Inkrafttreten der Ökodesign-Verordnung wird im Sommer 2024 gerechnet. 

Qualitätsbewertung

IKW-Empfehlungen zur Qualitätsbewertung (EQ) dienen dazu, die Leistung von Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln praxisgerecht, reproduzierbar und differenzierbar prüfen zu können. Die EQ werden gemeinsam von Herstellern dieser Produkte, Herstellern von Inhaltsstoffen, Prüfinstituten und zum Teil auch von Herstellern der zu reinigenden Oberflächen erarbeitet. Die EQ stehen sowohl im deutschsprachigen Original als auch in englischer Übersetzung zur Verfügung. Die Arbeiten der EQ für Lackpflegemittel für Kraftfahrzeuge sind abgeschlossen. Derzeit werden in IKW-Arbeitsgruppen die EQ für Handgeschirrspülmittel aktualisiert und für Waschmittel erarbeitet. Mehr erfahren

  • 18 Veröffentlichungen des IKW
    Insgesamt liegen 15 Empfehlungen zur Qualitätsbewertung für unterschiedliche Produktgruppen und drei Empfehlungen des IKW zur Materialverträglichkeit vor.

Derzeit entwickelt eine IKW-Arbeitsgruppe neue EQ für Voll-/ Universalwaschmittel, Bunt-/ Color­wasch­mittel und Feinwaschmittel, die aktuelle Bedürfnisse und das Verhalten von Verbrauchern berücksichtigt. 

FORUM WASCHEN

Die Dialogplattform FORUM WASCHEN wurde im Jahr 2001 vom IKW initiiert.
Im FORUM WASCHEN arbeiten Fachleute von Behörden, Bundesministerien, Forschungsinstitutionen, einer Gewerkschaft, Herstellern von WPR-Produkten sowie Haushaltsgeräten, Hochschulen, Umweltorganisationen, Universitäten und Verbraucher- und Industrieverbänden in Deutschland mit.
Ziel der Dialogplattform ist es, das Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher positiv in Richtung eines nachhaltigen Handelns im Zusammenhang mit Waschen, Spülen und Reinigen im Haushalt zu verändern. Mehr erfahren

  • 35 Akteure
    Die beteiligten Gesellschaftsgruppen repräsentieren alle drei Aspekte der Nachhaltigkeit (Soziales, Ökologie, Ökonomie).
  • Mehrfach ausgezeichnet
    Von der UNESCO und dem Rat für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung

„Die Stiftung Warentest informiert mit ihren Berichten die Öffentlichkeit über umweltbewusstes Handeln und Nachhaltigkeit beim Waschen, Spülen und Reinigen. Die Mitarbeit im Forum Waschen ist hierbei wichtig, um unterschiedlichste Sichtweisen kennenzulernen und mit diesem wertvollen Wissen verschiedene Zielgruppen erreichen zu können.“

Sara Wagner-Leifhilm, Stiftung Warentest

REACH

Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien („REACH“)
Die Europäische Kommission bereitet die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vor. Direkt betroffen sind Hersteller und Importeure von Stoffen. Hersteller von Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln können aber als „nachgeschaltete Anwender“ von Stoffen indirekt betroffen sein. Mehr erfahren

Geplat sind u. a. folgende Änderungen:

  • Registrierung von Polymeren
  • Einführung eines „Gemischzuordnungsfaktors“
  • neue Informations- und Datenanforderungen
  • Änderung des Beschränkungs- und Zulassungsverfahrens

Mit ersten Legislativvorschlägen zu den Änderungen wird nicht vor Ende 2024 gerechnet. Darüber hinaus trat am 17. Oktober 2023 eine Verordnung zur Beschränkung von synthetischen Polymermikropartikeln (ehemals „Mikroplastik“) in Kraft.

Biozidprodukte

Die Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 enthält umfassende Vorschriften u. a. für Konservierungsmittel, die für viele wasserbasierte Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel essenziell sind, sowie für Desinfektionsmittel. Der aufwendige Genehmigungs- und Zulassungsprozess verzögert auch elf Jahre später nach Inkrafttreten der Biozidprodukte-Verordnung weiterhin das Prüfprogramm für Altwirkstoffe, sodass nach wie vor Rechtsunsicherheit besteht und immer weniger Konservierungsmittel zur Verfügung stehen. Mehr erfahren

Wichtige Hilfestellungen für IKW-Mitgliedsfirmen:

  • Leitfaden
    „Wichtige Informationen für Inverkehrbringer von Biozidprodukten aus dem Bereich der Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel“
  • Anleitung
    „IHO/IKW-Anleitung zur Zulassung von Biozidprodukten der Hauptgruppe 1 („Desinfektionsmittel“)

Biozide Wirkstoffe, die bereits vor dem 14. Mai 2000 in Biozidprodukten in Verkehr gebracht worden sind, werden als Altwirkstoffe bezeichnet. Für insgesamt 641 Altwirkstoffe, die sich seit dem Jahr 2004 im Prüfprogramm befinden, stehen noch die amtlichen Bewertungen aus. Daher gilt eine dritte Verlängerung des Zeitrahmens für das Prüfprogramm bis Dezember 2030 als wahrscheinlich.