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Verpackungsverordnung

Mit dem European Green Deal hat sich die Europäische Union hohe Ziele gesteckt: Klimaneutralität bis 2050. Einen wesentlichen Beitrag dazu soll der „Aktionsplan Kreislaufwirtschaft“ leisten, der die Wirtschaft vom Ressourcenverbrauch entkoppeln und den Wandel von einer Wegwerfgesellschaft hin zu mehr Wiederverwendung, Reparatur und Recycling vollziehen soll.

Ein Kernelement des „Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft“ ist der Vorschlag einer Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), der von der Europäischen Kommission Ende November 2022 veröffentlicht worden ist. Diese neue Verpackungsverordnung soll die aktuell geltende EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ersetzen. Vorteil der Transformation von einer Richtlinie in eine Verordnung wäre, dass die Verpackungsverordnung in jedem Mitgliedsstaat unmittelbar anwendbar wäre und nicht, wie die Verpackungsrichtlinie, zunächst in nationales Recht umgesetzt werden müsste. Dies sollte zu einer Harmonisierung des Binnenmarktes und einer Reduzierung nationaler Alleingänge in Sachen Verpackungskennzeichnung führen.

Nachdem Europäisches Parlament und Rat Ende 2023 jeweils einen Textvorschlag mit einer Vielzahl an Änderungsvorschlägen im Hinblick auf den ursprünglichen Kommissionsentwurf einer PPWR vorgelegt hatten, begann Anfang 2024 der Trilog.

Am 15. März 2024 haben Vertreter des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission eine vorläufige politische Einigung über einen gemeinsamen Text zur PPWR erzielt. Diese wurde vom Europäischen Parlament am 24. April 2024 bestätigt.

Der IKW begrüßt die Verbesserungen bei der Harmonisierung der Binnenmarktvorschriften für Verpackungen, um den freien Verkehr in der Europäischen Union zu gewährleisten. So wird insbesondere die Verpackungskennzeichnung grundsätzlich einheitlich und möglichst verbraucherfreundlich geregelt. Geplant sind u.a. Piktogramme für die Abfallsortierkennzeichnung. Leider gewährleisten diese Vorschriften aber keine vollständige Harmonisierung in allen Mitgliedstaaten. So ist es diesen weiterhin gestattet, spezifische nationale Maßnahmen beizubehalten oder zu erlassen, was den freien Verkehr von Verpackungen im Binnenmarkt behindern kann.

Nach den geplanten Neuregelungen müssen zukünftig alle in Verkehr gebrachten Verpackungen stofflich verwertbar sein und genau definierte Mindestprozentsätze an recycelten Materialien aus Post-Consumer-Abfällen enthalten. 

Neben Vorgaben zur Verpackungsminimierung und der Einführung von Wiederverwendungszielen für Transportverpackungen, wird es eine Verbotsliste für bestimmte Verpackungsformate geben.

Sollte die Verordnung – wie erwartet – im Herbst 2024 endgültig angenommen werden, tritt sie am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie wird 18 Monate nach Inkrafttreten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten, sofern keine andere Frist bestimmt ist. Die ersten Anforderungen der PPWR könnten damit bereits Anfang/ Mitte 2026 umzusetzen sein.

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