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Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte

Am 30. März 2022 hat die Europäische Kommission den Entwurf für die „Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte“ (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) veröffentlicht. Diese soll künftig die seit einigen Jahren für energieverbrauchende Geräte geltenden Ökodesign-Anforderungen erweitern und auf zusätzliche Warengruppen ausdehnen.

Nach den Beratungen im Europäischen Parlament (EP) und im Rat, der Vertretung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, haben sich diese beiden Institutionen und die Europäische Kommission auf einen Kompromiss geeinigt. Am 19. Dezember 2023 wurde hierzu vom Rat das Ergebnisdokument in englischer Sprache veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass die Formulierungen dieses Ergebnisdokuments sehr weitgehend in den Verordnungstext einfließen werden, der im Frühjahr 2024 noch formell von EP und Rat angenommen werden muss, bevor die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte veröffentlicht werden und in Kraft treten kann.

Mit dem Inkrafttreten der Ökodesign-Verordnung wird im Sommer 2024 gerechnet. Sie wird allgemeine Anforderungen enthalten. Anschließend muss die Europäische Kommission für jede Produktgruppe, für die sie konkrete Ökodesign-Anforderungen vorschreiben will, Vorschläge für delegierte Rechtsakte erarbeiten, die wiederum dann in Kraft treten, wenn sie das EP und der Rat nicht ablehnen.

Es ist möglich, dass die Europäische Kommission über einen delegierten Rechtsakt den sogenannten digitalen Produktpass für Detergenzien und Ökodesign-Anforderungen vorschreiben wird. Als konkrete Anforderungen werden z. B. diskutiert:

  • Mindestreinigungsleistung bei einer vorgegebenen Waschtemperatur,
  • maximaler Wasser- oder Energieverbrauch in der Herstellung des Detergens, bezogen z. B. auf 1 Kilogramm Produkt.

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